Landesumweltanwalt äußert sich kritisch
- Bürgerinitiative Pill
- 25. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Nov. 2024
Im Rahmen des Verfahrens zu den Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes in Zusammenhang mit den Verbauungsplänen, nimmt der Landesumweltanwalt sehr kritisch Stellung.
Aus Sicht des Landesumweltanwalts ergeben sich zum gegenständlichen Vorhaben folgende wesentlichen Punkte:
1. Eine Bebauung von mehr als 2.500 m² würde zum Beispiel automatisch eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht auslösen. Weitere Tatbestände wären zu prüfen.
2. Der Standort sollte weiterhin als markante landwirtschaftliche Nutzfläche zur Qualität des Landschaftsbildes in Pill beitragen, für eine Wohnbebauung eine Verbauung wird kritisch gesehen.
3. In der Gemeinde Pill vorhandenes Bauland ist nach Ansicht des Landesumweltanwaltes vorab zu mobilisieren, anstatt Freiland umzuwidmen.

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