Verwendung von zweckgebundener Bedarfszuweisung?
- Was.will.Pill
- 16. Apr. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Nov. 2024
Im Gemeinderatsprotokoll 269 (12.04.2017) zur Finanzierung des Kinderbetreuungszentrums Pill wurde folgender Finanzierungsplan vom Gemeinderat beschlossen:
Zur Finanzierung des Kinderbetreuungszentrums wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2017 (Grp 273) die Aufnahme eines Darlehns in der Höhe von 4.000.000,- beschlossen.
Im Dezember 2021 berichtet der Bürgermeister im Rahmen der Gemeinderatssitzung, dass eine Bedarfszuweisung des Landes Tirols in der Höhe von € 500.000,- nicht zur Tilgung der Baufinanzierung verwendet werden konnte. Um die Aufnahme eines weiteren Kredits zu verhindern, hat die Gemeinde das Geld zur Zahlung von offenen Rechnungen bzw. zur Finanzierung anderer Projekte verwendet.
Ein Grund einmal genauer nachzufragen, wie es um die Finanzen der Gemeinde ganz allgemein bestellt ist und aus welchem Grund zweckgewidmetes Geld für etwas anderes verwendet wurde.
Am 17.04.2023 hat die Bürgerinitiative Was.will.Pill eine Stellungnahme an den Piller Gemeinderat gestellt:
Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein.










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